Impressum und AGB


Global-Tech
Agnieszka Soroczyńska


ul. Makowa 18
55220 Jelcz-Laskowice / Polen


e-mail:
info@granithandel.eu

Umsatzsteuer-Id: PL 911 170 43 64



Öffnungszeiten

Mo- Fr. 7.30 – 15.00 Uhr

Tel: 0048 71 723 78 28

Fax: +48 71 723 78 22

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Büro oder telefonisch nicht erreichbar sind.


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Tel.: 0048 607 28 55 55 Geschäftsleitung Agnieszka Soroczyńska

Mobil:+48 668449901 Geschäftsassistentin Aleksandra Zygmunt

 

Haftung für Links

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Urheberrecht

Alle Rechte (insbesondere an Texten, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien) vorbehalten. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Datenschutzerklärung

Global-Tech verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden im Einklang mit dem deutschen Satenschutzrecht. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich insoweit erhoben und verwendet als dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Regelmäßig erforderlich ist die Übermittlung dieser Daten an Warenlieferanten. Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage oder ausdrücklicher Einwilligung des Kunden seine Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten des Kunden werden nach Ablauf der durch steuer- und handelsrechtliche Vorschriften vorgegebenen Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich der weiteren Verwendung zustimmt. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten. Diesbezügliche Verlangen sind an den Verkäufer zu richten (Global-Tech Agnieszka Soroczyńska, Makowa 18 , 55-220 Jelcz –Laskowice / Polen, E-Mail: info@granithandel.eu).

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung

1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Global-Tech Agnieszka Soroczyńska, ul. Makowa 18, 55-220 Jelcz-Laskowice/ Polen, und dem Kunden, die den Verkauf von Waren insbesondere von Granit, Sandstein und Holzwaren durch Global-Tech betreffen.

 

2) Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als Global-Tech diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (alle drei im Folgenden: Unternehmer).

 

4) Zur Prüfung der Unternehmereigenschaft ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Kunden erforderlich. Der Kunden kann zu diesem Zweck auch geeignete Unterlagen vorlegen, etwa die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug. Der Nachweis hat vor der ersten Bestellung zu erfolgen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1) Alle Angebote sind freibleibend, dies gilt insbesondere für die Preislisten von Global-Tech.

 

2) Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande.

 

3) In den meisten Fällen wird die Ware für eine konkrete Bestellung hergestellt und kann nicht an andere Kunden verkauft werden. Global-Tech bittet daher um einen wohlüberlegten Einkauf!

 

§ 3 Wechselnde Eigenschaften von Granit, Sandstein und Holz

 

1) Global-Tech bietet Granit, Sandstein und Holz. Dem Kunden sind die Eigenschaften diesen Granit-, Sandstein- und Holzsorten bekannt.

 

2) Aufgrund wechselnder Eigenschaften von Granit, Sandstein und Holz als Naturprodukt kann die exakte Übereinstimmung der Farbe und der Struktur mit dem Bildmaterial und eventuellen Proben nicht gewährleistet werden. Durch die Art des Verkaufsguts bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

 

3) Insbesondere nicht als Mängel gelten: Mikrorisse, Verfärbungen, stellenweise fehlende Kohärenz, Hohlräume, rostfarbene Stellen, Adern, Lochfraß.

 

 

§ 4 Preise

1) Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht anderes vereinbart ist.

 

2) Alle Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt.

 

3) Sofern der Kunde alle Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt insbesondere über eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt kann auch netto im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

1) Bei Neukunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Proforma-Rechnung, die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

 

2) Wird im späteren Verlauf der Zusammenarbeit auf Rechnungsbasis abgerechnet, tritt Fälligkeit 14 Tage ab Rechnungsstellung ein.

 

 

§ 6 Lieferbedingungen

1) Die Mindestabnahmemenge beträgt bei Pflastersteinen und ähnlichen Waren 22 Tonnen.

 

2) Global-Tech ist zu Teillieferungen berechtigt.

 

3) Das Abladen erfolgt am vereinbarten Liefertermin unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden. Ist das Abladen zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertraten hat, nicht möglich, ist Global-Tech berechtigt, die Liefervorgang abzubrechen und die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 7 Gefahrübergang

1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Kaufsache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

 

2) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen auf den Kunden über.

 

3) Kann die Kaufsache aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht versandt oder übergeben werden, geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

4) Ist das Abladen zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertraten hat, nicht möglich, geht die Gefahr zum vereinbarten Liefertermin auf den Kunden über.

 

§ 8 Mängelhaftung

1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

2) Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Global-Tech verursachten Schäden sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung von Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 9 Haftungsbegrenzung

Die Haftung von Global-Tech für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Global-Tech.

 

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von Global-Tech. Bei Vertragsverletzungen durch den Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist Global-Tech zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt.

 

2) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde Global-Tech unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn die Kaufsache mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

 

3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Global-Tech ab. Unbesehen der Befugnis von Global-Tech, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet Global-Tech sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.

 

2) Gerichtsstand ist Görlitz. Dieser Gerichtsstand wird gewählt, damit einerseits über die Streitigkeit vor einem deutschen Gericht verhandelt werden kann was dem Kunden zugutekommt –, andererseits eine räumliche Nähe zum Sitz von Global-Tech bestehen bleibt – was Global-Tech die Prozessführung erleichtert.

 

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Lücke soll diejenige zulässige Bestimmung gelten, die dem ursprünglich gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

4) Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung dieses Vertrags.


Ende der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

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